Allgemeine Geschäftsbedingungen
360grad Well-Being Brands | Hofmeister & Wellenbeck GbR
1. Gegenstand des Vertrages
1.1.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der 360grad – Hofmeister & Wellenbeck GbR, nachfolgend in Kurzform „360grad“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von 360grad nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2.
Alle Vereinbarungen, die zwischen 360grad und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4.
360grad erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Mediendesign, Beratung, Programmierung, Fotografie, Software, Web-Hosting, etc…. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von 360grad.
2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1.
Grundlage für Design und Fotoarbeiten sowie Vertragsbestandteil ist das vom Kunden an 360grad auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden 360grad mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt 360grad über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden zeitnah nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht (innerhalb von 5 Werktagen) widerspricht.
2.2.
Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.3.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen 360grad, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen 360grad resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1.
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von 360grad im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei 360grad.
3.2.
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3.
360grad darf die selbstentwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen 360grad und dem Kunden ausgeschlossen werden.
3.4.
Die Arbeiten von 360grad dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht 360grad vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.5.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von 360grad.
3.6.
Über den Umfang der Nutzung steht 360grad ein Auskunftsanspruch zu.
3.7.
Eine abschließende Herausgabe von geschlossenen Druckdaten ist nach individueller Absprache möglich.
3.8.
Die Herausgabe von offenen, bearbeitungsfähigen Daten ist kein Vertragsbestandteil.
4. Vergütung
4.1.
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht 360grad ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2.
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann 360grad dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von 360grad verfügbar sein.
4.3.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden 360grad alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und 360grad wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.4.
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet 360grad dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.
4.5.
Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4.6.
Beanstandungen von Rechnungsinhalten und -umfängen können bis zu 7 Tage nach Rechnungseingang eingereicht werden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
4.7.
Bei Zahlungsversäumnis werden bei einer 2. und 3. Mahnung jeweils zur ausstehenden Summe zusätzlich 25 EUR Mahngebühr als Aufwandsentschädigung fällig.
5. Zusatzleistungen
5.1.
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
6. Geheimhaltungspflicht von 360grad
6.1.
360grad ist verpflichtet, alle Kenntnisse und Daten die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
7. Pflichten des Kunden
7.1.
Der Kunde stellt 360grad alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von 360grad sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
7.2.
Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit 360grad erteilen.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch 360grad erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. 360grad ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt 360grad von Ansprüchen Dritter frei, wenn 360grad auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch 360grad beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet 360grad für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit 360grad die Kosten hierfür der Kunde.
8.2.
360grad haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. 360grad haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe.
8.3.
360grad haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von 360grad wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag, der sich aus dem jeweiligen Auftrag für 360grad ergibt. Die Haftung von 360grad für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von 360grad nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
9. Verwertungsgesellschaften
9.1.
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von 360grad verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese an 360grad gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
10. Leistungen Dritter
10.1.
Von 360grad eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von 360grad. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von 360grad eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 24 Monate ohne Mitwirkung von 360grad weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
11.1.
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von 360grad angefertigt werden, verbleiben bei 360grad. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. 360grad schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
12. Media-Planung und Media-Durchführung
12.1.
Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt 360grad nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet 360grad dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
12.2.
360grad verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.
12.3.
Bei umfangreichen Media-Leistungen ist 360grad nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet 360grad nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen 360grad entsteht dadurch nicht.
13. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
13.1.
Der Vertrag tritt mit der schriftlichen Beauftragung (nach Erhalt eine Angebots) vom Kunden an 360grad in Kraft. Er wird für die genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung/Auftragsstornierung bedarf der Schriftform.
14. Streitigkeiten
14.1.
Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und 360grad geteilt.
14. Datenschutzerklärung
14.1
Allgemeine Datenschutzerklärung Mit dem Besuch dieser Webseite oder unserer Service-/Dienstleistungs-/Produkt-Websiten können Informationen über den Zugriff zu statistischen Zwecken erfasst und gespeichert werden. Diese Daten wie Uhrzeit, Datum und die betrachtete Seite sind sind anonymisiert und nicht personenbezogen. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, erfolgt nicht. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann. Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn der Anbieter hatte zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung. Der Anbieter und alle auf dieser Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten.
14.2
Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button)
14.2.1
Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA integriert. Diese erkennen Sie an dem Facebook-Logo und/oder dem „Like-Button („Gefällt mir“) auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/. Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook „Like-Button“ anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php. Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus. Quelle: Facebook-Disclaimer von eRecht24.de
14.3.
Datenschutzerklärung für Webdienstleistungen (wie z.B. Hosting, Domains, dann!, …) Sämtliche Daten, die an 360grad oder deren Service-Seiten übermittelt werden, unterliegen der Geheimhaltung und werden zu keiner Zeit an Dritte weitergegeben.
15. Hosting, Domains und damn! (Digital Asset Management Hosting)
15.1.
Webhosting, Server
15.1.1
360grad überlässt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein pauschales Webhosting-Paket entsprechend der Leistungsbeschreibung auf einem virtuellen Webserver (shared server), überlässt die dazu erforderliche Speicherkapazität auf einem mit dem Internet verbundenen Web-Server, ermöglicht dem Kunden die Verwaltung seines Internet-Auftritts sowie die Pflege seiner dort eingestellten Inhalte, vermittelt und betreut individuelle Domain-Namen, überlässt Mailboxen zum Empfangen und Versenden von E-Mails und ermöglicht den Abruf der Web-Seiten bzw. des und eigenen Inhaltes der Webseite durch Internet-Nutzer. Server: 360grad administriert und überwacht den Webserver (managed server).
15.1.2
Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte Recht, die mit Nutzung der Webserver/des Webspaces verbundenen Softwarefunktionalitäten gemäß diesen AGB und den Lizenzbestimmungen der Softwareanbieter zu nutzen. Darüber hinaus gehende Rechte erhält der Kunde nicht.
15.2
Domain-Name-Registrierung 15.2.1 360grad beantragt die gewünschte Domain lediglich im Auftrag des Kunden zur Registrierung bei der Registrierungsstelle und gibt dort für den Kunden alle erforderlichen Erklärungen ab. Der Registrierungsvertrag kommt in diesen Fällen zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle zustande. Die unterschiedlichen Top- Level-Domains (TLD) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher Registrierungsstellen vergeben und verwaltet. Für jede der unterschiedlichen TLDs bestehen eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung. Diese regeln auch den Inhalt des Vertrags. Ergänzend zu diesen AGB von 360grad gelten daher die jeweils für die zu registrierende TLD maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, welche auf der Webseite von 360grad bekannt gegeben und aktuell gehalten werden.
15.2.2
360grad gewährleistet nicht, dass die vom Kunden gewünschte und bestellte Domain zugeteilt wird und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Informationen in der Bestellmaske darüber, dass eine bestimmte Domain noch verfügbar ist, erfolgen lediglich aufgrund einer Datenbankabfrage und beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung. Erst mit der tatsächlichen Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank der Registrierungsstelle ist die Domain dem Kunden zugeteilt.
15.2.3
Ist eine durch 360grad für den Kunden nach dessen Wunsch beantragte Domain bis zum Eingang des Antrags bei der Registrierungsstelle bereits anderweitig vergeben worden, oder lehnt die Registrierungsstelle die Registrierung ab, kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen. Das gleiche gilt, wenn im Falle eines Providerwechsels der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt.
15.2.4
360grad veranlasst die Beantragung der vom Kunden gewünschten Domain bei der zuständigen Registrierungsstelle sobald der Kunde die gewünschte Domain bestellt hat. 360grad ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
15.2.5
360grad veranlasst, dass der Kunde bei der jeweiligen Registrierungsstelle als Domaininhaber und auf Wunsch auch als administrativer Ansprechpartner (Admin-C) eingetragen wird. In der Regel ist 360grad der Admin-C.
15.2.6
360grad darf in Bezug auf alle Erklärungen, die Domains betreffend (z.B. Kündigung der Domain, Providerwechsel, Löschung der Domain), diejenige Form verlangen, welche hierfür nach den Registrierungsbedingungen erforderlich ist.
15.2.7
360grad wirkt nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Registrierungsbedingungen bei einem Providerwechsel (KK-Antrag) mit.
15.3
Verfügbarkeit
15.3.1
Der Kunde kann eine mittlere Zugänglichkeit der von 360grad bereit gehaltenen Server und Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) in Höhe von 99,0% auf das Jahr erwarten. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von 360grad liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) nicht zu erreichen ist.
15.3.2
360grad kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
16. Schlussbestimmungen
16.1.
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
16.2.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
16.3.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wuppertal.
16.4.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Vertragspartner des Kunden wird:
360grad Well-Being Brands I Hofmeister & Wellenbeck GbR
Grafenberger Allee 342,
40235 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 936 761 72
Telefax: +49 (0)211 936 761 79
E-Mail: info@360grad-wbb.de
Düsseldorf, den 01.03.2013